Entfestigung

[835] Entfestigung nennt man die gänzliche oder teilweise Niederlegung der innern Umwallung einer Festung und die damit verbundene Aufhebung des Rayongesetzes, das in einem bestimmten Raum vor der Umwallung entweder jede bauliche Veränderung untersagt oder nur das Bauen von Fachwerkgebäuden gestattet. Die äußern, vorgeschobenen Forts bleiben jedoch bestehen, die Festung als solche wird nicht »aufgelassen«. Von Auslassung einer Festung spricht man nämlich, wenn die Festungswerke geschleift werden und der betreffende Ort überhaupt nicht mehr als befestigter Platz dient.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 5. Leipzig 1906, S. 835.
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