[864] Epigamīe (griech.), 1) in den griech. Staaten das Recht, eine vollgültige Ehe einzugehen, das an sich nur den Bürgern zustand, Fremden nur durch besondere gesetzliche Verfügung zuteil wurde. 2) In der Zoologie: Vermehrung durch am Hinterleibe nachsprossende Geschlechtssegmente, die sich ablösen und die Eier verbreiten, wie bei vielen Meeresringel- und Eingeweidewürmern.