Epigamīe

[864] Epigamīe (griech.), 1) in den griech. Staaten das Recht, eine vollgültige Ehe einzugehen, das an sich nur den Bürgern zustand, Fremden nur durch besondere gesetzliche Verfügung zuteil wurde. – 2) In der Zoologie: Vermehrung durch am Hinterleibe nachsprossende Geschlechtssegmente, die sich ablösen und die Eier verbreiten, wie bei vielen Meeresringel- und Eingeweidewürmern.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 5. Leipzig 1906, S. 864.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika