Epigămie

[796] Epigămie (v. gr.), 1) Vertrag zwischen zwei Staaten, daß die Bürger derselben sich einander heirathen dürfen; daher 2) eine Heirath zwischen Angehörigen verschiedener Staaten; 3) das Heirathen aus einem Stande in den andern.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 5. Altenburg 1858, S. 796.
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