[796]Epigămie (v. gr.), 1) Vertrag zwischen zwei Staaten, daß die Bürger derselben sich einander heirathen dürfen; daher 2) eine Heirath zwischen Angehörigen verschiedener Staaten; 3) das Heirathen aus einem Stande in den andern.
Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 5. Altenburg 1858, S. 796.