[52] Erlaucht (entstanden aus »erleuchtet«), sonst Titel der regierenden Reichsgrafen. Durch Bundesbeschluß vom 13. Febr. 1829 ist dieses Prädikat den Häuptern der vormals reichsständischen, seit 1806 mediatisierten gräflichen Familien verliehen worden. Doch kann jeder deutsche Souverän das Prädikat auch andern bevorzugten Personen verleihen. In ältern Urkunden werden die Prädikate Durchlaucht (s.d.) und E. als gleichbedeutend gebraucht; jetzt ist Durchlaucht nur das Ehrenprädikat fürstlicher Personen.