[632] Souverän (franz. souverain, v. mittellat. superanus, »zu oberst befindlich«), höchst, oberst, oberherrlich, unabhängig. So spricht man von einem souveränen Urteil, von dem es keine Berufung an ein höheres Gericht gibt; einem souveränen Heilmittel, das unfehlbar gegen ein bestimmtes Leiden wirkt; von souveräner Verachtung etc. Namentlich aber wird im Staatsrecht der Inhaber der höchsten Gewalt im Staate, die von keiner andern Macht abhängig ist, als S. und jene höchste Machtvollkommenheit selbst als Souveränität bezeichnet (s. Staatshoheit); daher Souveränitätsrechte, soviel wie Hoheitsrechte (s. Staat). Nicht selten wird der Ausdruck Souveränität auch gebraucht für Suzeränität (s. Oberhoheit).