Etappendelegierter

[136] Etappendelegierter, Beauftragter des kaiserlichen Kommissars und Militärinspekteurs der freiwilligen Krankenpflege, der einer Krankentransportkommission beigegeben wird, um die Mitwirkung der freiwilligen Krankenpflege bei der Evakuation und dem Sanitätsdienst auf der Etappenstraße zu regeln. Er ist ein direkter Untergebener des Armeedelegierten.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 6. Leipzig 1906, S. 136.
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