[136] Etatmäßiger Stabsoffizier, bei jedem Regiment der Stabsoffizier (Oberstleutnant oder Major »beim Stabe«), der kein Bataillon etc. hat und zur Vertretung u. Unterstützung des Regimentskommandeurs in Verwaltungsangelegenheiten bestimmt ist.
Pierer-1857: Stabsoffizier