Stab [1]

[816] Stab (lat. scipio), im Altertum Auszeichnung für ältere Personen oder Könige (s. Kommandostab und Zepter); auch Abzeichen gewisser Priestertümer, wie der Krummstab (s. d.) der römischen Augurn, den die christliche Kirche als Symbol des geistlichen Hirtenamtes übernahm (Hirtenstab, Bischofstab). Den S. als Attribut und Gerät der Zauberer (Zauberstab) führte schon im alten Chaldäa die »Dame (Göttin) des magischen Stabes«, sodann Moses, Zoroaster und im griechischen Mythus Hermes (s. d.).

Gebrochener Stab.
Gebrochener Stab.

Auch ist der S. Zeichen der richterlichen und oberherrschaftlichen Gewalt, bei den Römern als Vindicta (s. d.) der S., mit dem die durch Klage vindizierte Sache oder der freizulassende Sklave berührt wurde. Über den Ausdruck: den S. über jemand brechen, s. Gerichtsstab. – In der Baukunst und im Kunsthandwerk (Möbeltischlerei) ist S. ein rundes Glied[816] von verschiedener Form: als Astragal, Rundstab, gebrochener S. (s. Abbildung), gewundener S., gewunden mit Hohlkehlen etc. (vgl. Viertelstab).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 18. Leipzig 1909, S. 816-817.
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