[209]Exĕat (lat., »er gehe hinaus!«), bischöflicher Erlaubnisschein für einen Geistlichen, in einem fremden Sprengel Amtshandlungen vorzunehmen; dann überhaupt soviel wie Austrittsschein, Abschied, Urlaub.
Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 6. Leipzig 1906, S. 209.