[546]Exĕat (lat., »er gehe hinaus!«), Austrittsschein, Abschied, Urlaub; in der kath. Kirche bischöfl. Erlaubnis für einen Geistlichen, in einem andern Sprengel gottesdienstliche Handlungen zu verrichten.
Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 546.