Exfestucatio

[212] Exfestucatio (mittellat., Effestukation), im ältern deutschen Rechte die durch Übergabe eines Stäbchens (lat. festuca), später eines Halmes äußerlich dargestellte Entsagung des Veräußerers beim Eigentumsübergang an Liegenschaften, die Auflassung (s.d.).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 6. Leipzig 1906, S. 212.
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