[664] Halm (Culmus), Form des Pflanzenstengels mit langgestreckten, oft hohlen Stengelgliedern und ringförmigen Knoten an den Ansatzstellen der scheidenförmigen Blätter, kommt besonders bei den Gräsern und Halbgräsern vor (s. Gräser, S. 239). Bei den Franken, Bayern und Alemannen galt im Mittelalter der H. als ein Rechtssymbol, das zum Zeichen feierlicher Auslassung von Grundstücken, bei Entsagung oder Kündigung sowie bei Eingehung von Verpflichtungen mit der Hand geworfen, gereicht oder gegriffen wurde. Daher die Formel: »Mit H. und Mund«, d. h. mit dem Symbol und der dazugehörigen Rede. Früchte auf dem H., d. h. solange sie noch nicht vom Boden getrennt sind, dürfen frühestens einen Monat vor der Reise gepfändet werden (§ 808 der Zivilprozeßordnung).