Existenziālsatz

[213] Existenziālsatz, im logischen Sinn ein Urteil, das die Existenz eines Dinges aussagt, d. h. demselben das Dasein als Prädikat beilegt; im grammatikalischen Sinn ein Satz, der kein oder ein völlig unbestimmtes Subjekt hat, z. B. es regnet, es blitzt.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 6. Leipzig 1906, S. 213.
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