Existenzminimum

[213] Existenzminimum, diejenige Summe, die als zur Erhaltung des Lebens (durchschnittlicher eigner Unterhaltsbedarf wie auch derjenige einer Familie in Zeiten der Arbeitsfähigkeit sowie auch in denen der Krankheit und Invalidität) unbedingt nötig erachtet wird. Der Begriff E. ist ein wandelbarer, indem das, was als notwendig und unentbehrlich angesehen wird, je nach Ort und Kulturhöhe sehr verschieden sein kann. So kann der Arbeitslohn mit steigender Kultur sich erhöhen, ohne über das E. hinauszugehen, weil mit zunehmendem Lohn weitergehende Ansprüche an das Leben (Wohnung, Nahrung, geistige Genüsse etc.) gestellt werden. In diesem Sinne faßte auch Lassalle das sogen. eherne Lohngesetz auf. Eine praktische Anerkennung findet das E. (s. Arbeitslohn, S. 691) bei der Besteuerung, indem man sehr kleine Einkommen von Personalsteuern, bez. notwendige Unterhaltsmittel von Aufwandsteuern freiläßt. Vgl. Steuern.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 6. Leipzig 1906, S. 213.
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