[217] Exlex (lat.), einer, der außerhalb des Gesetzes lebt; in frühern Zeiten Bezeichnung für einen Vogelfreien oder Geächteten (s. Acht), jetzt etwa ein über dem Gesetz stehender, unumschränkt herrschender Regent.
Brockhaus-1911: Exlex
Herder-1854: Exlex
Pierer-1857: Exlex