Exlex

[217] Exlex (lat.), einer, der außerhalb des Gesetzes lebt; in frühern Zeiten Bezeichnung für einen Vogelfreien oder Geächteten (s. Acht), jetzt etwa ein über dem Gesetz stehender, unumschränkt herrschender Regent.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 6. Leipzig 1906, S. 217.
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