[217]Exmatrikulieren (lat.), aus der Matrikel streichen; daher Exmatrikulation, Ausstreichung aus der Matrikel bei ordentlicher Entlassung oder bei strafweisem Ausschluß von einer Hochschule.
Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 6. Leipzig 1906, S. 217.