Extrahieren

[230] Extrahieren (lat.), ausziehen, einen Auszug aus etwas machen, z. B. eine Rechnung ausziehen; die löslichen Teile aus einem Stoff ausziehen (s. Auslaugen); Extrahént, einer, der einen Auszug macht; auch derjenige, auf dessen Antrag eine Verfügung erlassen wird, und der daher zunächst auch die Kosten der Verfügung zu tragen hat: omnia fiunt sumptibus extrahentis.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 6. Leipzig 1906, S. 230.
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