[549]Extrahieren (lat.), ausziehen, einen Auszug aus etwas machen; auslaugen (in der Chemie); die Verfügung einer Behörde auswirken; Extrahént, der Antragsteller, der diesen Erfolg hat.
Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 549.