[219] Fürstbischof, Titel eines solchen Bischofs, der Fürst des römisch-deutschen Reiches war und die Rechte eines solchen in seinem Sprengel und auf dem Reichstag ausübte. Durch die Auflösung der Reichsverfassung hat diese Titulatur ihre Bedeutung verloren und wird jetzt nur noch von wenigen Bischöfen, z. B. denen von Breslau und Olmütz, geführt.