[260] Facĭo ut des oder Facĭo ut facĭas (lat.), »ich tue (etwas), damit du (mir etwas) gebest«, oder »ich tue, damit du (mir etwas) verrichtest«, eine Kontraktsart des römischen Rechts, zu den sogen. unbenannten (Innominat-) Kontrakten, d. h. zu denjenigen gehörig, die nicht, wie Kauf, Auftrag, Leihe, Darlehen etc., einen technischen Namen haben. Vgl. Do ut des.