[310] Fangdamm, bei Durchstichen von Strömen die Erdmasse, die man, um dem vorzeitigen Eindringen des Wassers vorzubeugen, so lange stehen läßt, bis die Arbeit vollendet ist; bei Gründungen im Wasser, z. B. bei Brückenpfeilern, eine mit Ton, Lehm oder Beton gedichtete kasten- oder dammartige Umzäunung, welche die Baugrube möglichst wasserdicht umschließt, so daß sie ausgeschöpft oder ausgepumpt und das Grundmauerwerk im Trocknen ausgeführt werden kann.