Feldhüter

[398] Feldhüter (Flurdiener), die von einer Gemeinde oder einem Grundbesitzer zur Ausübung des Feldschutzes angestellte Person. Die Anstellung der F. bedarf in der Regel staatlicher Bestätigung. F. müssen ein Dienstabzeichen führen und bei Ausübung ihres Amtes auf Verlangen vorzeigen.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 6. Leipzig 1906, S. 398.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika