[398] Feldkost, die Beköstigung der Truppen im Felde, besteht aus einer täglichen Brot- und Viktualienportion (s.d.). Alle mobilen Heeresangehörigen haben vom ersten Mobilmachungstage bis zur Demobilmachung ohne Unterschied des Ranges und der Dienststellung Anspruch auf F. Dieselbe wird im Wege der Quartier- oder Magazinverpflegung, nach Bestimmung des kommandierenden Generals, gewährt; s. Kriegsportion.