[594] Rang, bei der stufenweisen Gliederung, die aus den Begriffen von Wert und Wichtigkeit erzeugt wird, das besondere Verhältnis, in dem ein Gegenstand zum andern steht; besonders die Ordnung, durch die sich ein Vorzug des einen vor dem andern kundgeben soll. So unterscheidet man z. B. bei Staaten je nach ihrer Größe und Machtstellung zwischen Staaten ersten, zweiten, dritten etc. Ranges; so bestehen Rangordnungen der Gesandten, der Zivilstandsdiener und des Militärs. Über Hofrangordnung s. d. Im Konkurs (s. d., S. 403) spricht man von einer Rangordnung der Gläubiger. Im deutschen Theater versteht man unter R. einen der etagenmäßig um den hintern Halbkreis des Zuschauerraums laufenden Sitzräume, in Frankreich dagegen die einzelnen Sitzreihen.