Feriātus

[428] Feriātus (lat.), frei von Geschäften; tempus feriatum, geschlossene Zeit in bezug auf Trauungen, nach katholischem Kirchenrecht die Zeit vom ersten Adventsonntag bis zum Feste der Erscheinung Christi, sowie vom Aschermittwoch bis zum ersten Sonntag nach Ostern, während der keine feierlichen Chen und auch unfeierliche (stille) Ehen meist nur mit bischöflicher Erlaubnis geschlossen werden dürfen.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 6. Leipzig 1906, S. 428.
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