[666]Flatterfahrer, Gaunerausdruck für die Vertreter einer Spezialität des gewerbsmäßigen Diebstahls, die in dem Ausräumen der Trockenböden, insbes. dem Wegholen aufgehängter Wäsche besteht.
Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 6. Leipzig 1906, S. 666.