Spezialität

[723] Spezialität (lat.), Einzelheit, Besonderheit; Spezialfach oder Hauptzweig eines Wissens oder einer Tätigkeit. Im Liegenschaftsrecht versteht man unter Spezialitätsprinzip (Bestimmtheitsprinzip) die Vorschrift, daß jedes Grundstück sein eignes Blatt im Grundbuch haben muß, und daß dort genauer Ausschluß über die Belastung dieses Grundstückes zu finden ist. – Spezialitäten nennt man auch zu hoher Virtuosität ausgebildete Vorführungen von Äquilibristen, Seiltänzern, Taschenspielern etc., daher Spezialitätentheater.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 18. Leipzig 1909, S. 723.
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