Flugstaub

[725] Flugstaub (Fluggestübe), bei Schmelzprozessen durch Verdampfung sowie durch das Gebläse, durch Gase etc. aus Ofen fortgeführte Substanzen, die häufig in langen, gemauerten Kanälen oder in mit Scheidewänden versehenen Räumen (Flugstaubkammern) aufgefangen und weiter verarbeitet werden. Vgl. Bleirauch und Hüttenrauch.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 6. Leipzig 1906, S. 725.
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