Freibataillon

[54] Freibataillon (Freikompagnie, Freifahne, Freifähnlein), ursprünglich Kompagnie oder Fähnlein, das bei Umformungen aus dem Regimentsverband frei wurde. Im 15. Jahrh. wurden Freifähnlein zur Verwendung im kleinen Krieg auch besonders aufgestellt. Nach Einführung des Bataillonsverbandes waren die Freibataillone außerhalb des Regiments. Später nannte man sie nach ihrer Verwendung, z. B. »leichte Infanterie« im Heere Friedrichs II. Vgl. Freikorps.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 7. Leipzig 1907, S. 54.
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