Fruchtsirupe

[182] Fruchtsirupe, mit Zucker zu einem Sirup eingekochte Fruchtsäfte. Man bereitet sie aus ungegornen, besser aber aus gegornen und dann filtrierten Fruchtsäften (s.d.) durch einmaliges Auskochen, wobei auf 1 Teil Fruchtsaft 2 1/2–3 Teile Raffinade genommen werden. Der Fruchtsirup ist sofort nach dem Aufwallen durch ein wollenes Tuch zu gießen und, wenn er aus ungegornem Fruchtsaft bereitet wurde, nach der Appertschen Methode auf Flaschen zu füllen. Aus gegornem Fruchtsaft bereitete F. sind viel haltbarer. Wenn die F. im Sommer zu gären beginnen, muß man sie aufkochen und einigemal heftig aufwallen lassen.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 7. Leipzig 1907, S. 182.
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