[207]Fundamentalerscheinungen, Naturerscheinungen, die sich aus der Wirkung der Naturkräfte unmittelbar erklären und die Gesetze erkennen lassen, nach denen jene Kräfte wirken.[207]
Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 7. Leipzig 1907, S. 207-208.