Gage [2]

[254] Gage (franz., spr. gāsche), Pfand; Gehalt, Besoldung, besonders der Offiziere und Militärbeamten in Österreich, der Schiffskapitäne, wenn sie nicht selbst Schiffseigentümer sind (im Gegensatz zur Heuer, s. d.); ferner die Besoldung von Schauspielern etc. Gagist, einer, der G. bezieht.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 7. Leipzig 1907, S. 254.
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