[445] Gefecht zu Fuß (Fußgefecht) der Reiterei, ein in geeigneten Fällen von der absitzenden Reiterei mit dem Karabiner nach gleichen Grundsätzen wie bei der Infanterie geführtes Feuergefecht. Das G. ist zwar nur als Notbehelf anzusehen, mit der Steigerung der Feuerwirkung hat es jedoch immer mehr an Bedeutung gewonnen. Es wird in vielen Lagen des strategischen Aufklärungsdienstes, aber auch im Gefechte der verbundenen Waffen zur Anwendung gelangen, wenn schnelle Unterstützung an bedrohten Punkten nötig ist und die Reiterei überraschend das Feuer eröffnen kann. Die berittene Infanterie der Engländer im Burenkrieg und die Buren selbst haben das G. geführt. Die Eskadron gliedert sich zum G. in Schützen, Handpferde und unter Umständen Reserve zu Pferde. Besondere Schwierigkeit bereitet die Ausstellung der Handpferde so nahe den Schützen, daß sie von ihnen schnell erreicht werden können und doch der feindlichen Schußwirkung entzogen sind.
Adelung-1793: Gefecht, das · Fuß, der
Brockhaus-1809: Die Graumannische Fuß · Der Zinnische Fuß · Der Fuß, Fußton
Brockhaus-1911: Gefecht · Pariser Fuß · Fuß · Fuß [2]
Herder-1854: Gefecht · Rheinischer Fuß · Fuß [1] · Fuß [2]
Lueger-1904: Rheinischer Fuß · Fuß
Meyers-1905: Laufendes Gefecht · Gefecht · Geometrischer Fuß · Vermessungs-Fuß und -Rute · Olympischer Fuß · Fuß [2] · Fuß [1] · Fuß [4] · Fuß [3]
Pierer-1857: Gefecht · Pariser Fuß · Preußischer Fuß · Rheinländischer Fuß · Rheinischer Fuß · Fuß [1] · Antamöbäischer Fuß · Fuß [3] · Fuß [2]
Sulzer-1771: Fuß (Musik) · Fuß (Dichtkunst) · Fuß (Baukunst)