Gegenangriff

[454] Gegenangriff, ein durch die Hauptreserve des Verteidigers zu führender Angriff, der nach gelungener Verteidigung siegreiche Entscheidung herbeiführen soll.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 7. Leipzig 1907, S. 454.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: