[455] Gegenbuch (Gegenregister), ein zur Kontrolle dienendes Buch, z. B. das Kontogegenbuch im Scheckverkehr, dann das Buch, in das der Kontrolleur die von dem Buchhalter in das Hauptbuch eingetragenen Posten überträgt. Im Bergwesen ist G. ursprünglich ein öffentliches Buch zur Nachweisung der Zechen und der verschiedenen Bergwerkseigentümer, von der Bergbehörde durch den Gegenschreiber (einen delegierten Beamten der Bergämter) geführt; später lediglich Urkundenbuch für die Eigentums- und Belastungsverhältnisse der Bergwerke.