Gegenbuch

[455] Gegenbuch (Gegenregister), ein zur Kontrolle dienendes Buch, z. B. das Kontogegenbuch im Scheckverkehr, dann das Buch, in das der Kontrolleur die von dem Buchhalter in das Hauptbuch eingetragenen Posten überträgt. – Im Bergwesen ist G. ursprünglich ein öffentliches Buch zur Nachweisung der Zechen und der verschiedenen Bergwerkseigentümer, von der Bergbehörde durch den Gegenschreiber (einen delegierten Beamten der Bergämter) geführt; später lediglich Urkundenbuch für die Eigentums- und Belastungsverhältnisse der Bergwerke.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 7. Leipzig 1907, S. 455.
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