[506] Geistlichkeit ist die Gesamtheit aller Kirchenbeamten, höherer wie niederer, besonders aber derjenigen, die durch den Empfang der Ordination nicht nur zum Predigen, sondern auch zur Verwaltung der Sakramente und überhaupt zur Ausübung der pfarramtlichen Seelsorge berechtigt sind. Über die rechtlichen Verhältnisse dieses Standes s. Geistliche und Klerus; über seine geschichtliche Entwickelung innerhalb der christlichen Kirche s. Hierarchie.