[552] Generalĭen (lat. Generalia), allgemeine Angelegenheiten im Gegensatz zu den Spezialien oder Spezialsachen, insbes. bei einer Behörde diejenigen Angelegenheiten, die den Dienst im allgemeinen anbetreffen, und worüber Generalakten ergehen, im Gegensatz zu den einzelnen Angelegenheiten, die in den Geschäftskreis der betreffenden Behörden gehören, und die in Spezialakten behandelt werden. G. nennt man auch den Gegenstand der Generalfragen (s.d.).