[550] Generalauditeur, in Preußen (G. der Armee), hieß bis zum 1. Okt. 1900, dem Tag des Inkrafttretens der Reichsmilitärstrafgerichtsordnung, der oberste Justizbeamte des Heeres, Generalauditoriat, höchster Militärgerichtshof. In Österreich ist G. bloß Chargenbezeichnung.