[550] Generalbaß (Bassus generalis), eine Baßstimme mit übergeschriebenen Zahlen, stellt einen vollstimmigen Tonsatz in abgekürzter Weise dar. Heute werden solche bezifferte Baßstimmen den Schülern der Harmonielehre (s.d.) als Aufgaben zur Ausarbeitung eines vierstimmigen Satzes gegeben, wodurch sie die Verbindung der Akkorde und eine gute Stimmführung erlernen sollen. G. wird daher vielfach als gleichbedeutend mit Harmonielehre, ja mit Kompositionslehre überhaupt gebraucht (G. studieren). Historisch ist der G. eine zur Bequemlichkeit der Organisten gegen Ende des 16. Jahrh. in Italien aufgekommene, abgekürzte Akkordschrift, eine Art Klavierauszug, der es dem an der Orgel oder dem Klavicembalo einen [550] Chor einstudierenden Dirigenten ermöglichte, korrekt die Harmonie der Singstimmen zu begleiten, ohne eine vollständige Partitur zu verfertigen; noch vor 1600 begannen die Komponisten solche bezifferte Stimmen den Werken gleich beizugeben. Zu erhöhter Bedeutung gelangte der G. dann als Akkompagnement einer Einzelstimme durch die Florentiner Reform (s. Musik, Geschichte IV). Das Generalbaßspielen wurde in der Folgezeit eine durchaus unentbehrliche Kunst der Organisten, Dirigenten und Cembalisten, welche die Beherrschung des Tonsatzes voraussetzte, besonders später, als man von dem Generalbaßspieler auch verlangte, daß er den durch die Bezifferung angedeuteten nackten harmonischen Satz durch Durchführung von Motiven, Einflechtung von Gängen, Verzierungen etc. belebe. Erst zur Zeit Bachs begannen einzelne Komponisten den G. statt der Orgel oder des Klaviers im Zusammenspiel mit andern Instrumenten oder Singstimmen auszuarbeiten, so daß die Bezifferung allmählich in Wegfall kam. Am längsten hielt sich der G. für die Begleitung des Rezitativs (Secco-Rezitativ). Eine ungemessene Schätze bergende umfangreiche Literatur von Kammermusikwerken für ein oder mehrere obligate Instrumente mit G. aus der Zeit von etwa 1650 bis beinahe 1800 liegt heute so gut wie tot, weil, einzelne Versuche abgerechnet, ihre volle Würdigung nur durch Wiederaufnahme des Generalbaßspieles zu ermöglichen ist (einzelne Werke sind mit ausgearbeitetem G. neu herausgegeben worden). Vgl. Generalbaßbezifferung.