Generalpacht

[553] Generalpacht, Verpachtung von Landgütern mit den dazugehörigen gewerblichen Betriebsanstalten etc. im ganzen; s. Landwirtschaftliche Unternehmungsformen.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 7. Leipzig 1907, S. 553.
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