Generalpächter

[553] Generalpächter (Fermiers généraux) hießen in Frankreich die Spekulanten, die (gleich den publicani des Römerreichs) gegen Zahlung einer Pauschsumme die Staatsgefälle einzogen und den Überschuß als ihren Gewinn behielten. Schon Philipp der Schöne hatte mehrere Zölle verpachtet. Seit Franz I., der 1546 die Salzsteuer in Pacht gab, wurde die Einrichtung eine stehende. Bald kam eine indirekte Abgabe nach der andern in die Hände von Privatpersonen, die aus diesem Handel mit dem Staatsvermögen enormen Gewinn zogen. 1728 vereinigte man alle Einzelverpachtungen in eine »Finance générale« und gab sie alle sechs Jahre an eine Finanzgesellschaft, die dem Finanzminister untergeordnet war. Schon Sully schätzte den Gewinn, der in die Tasche der Pächter floß, auf jährlich 90 Mill. Mk. Die Pachtsumme, die 1789 von 44 Pächtern an den Staat entrichtet wurde, betrug 138 Mill. Mk. Was vor allem die Nation mit Haß gegen die G. erfüllte, war die Härte, mit der die Gefälle ohne Rücksicht auf Notstände und Unglücksfälle eingetrieben und vermehrt, und die Art, wie sie von den Generalpächtern, meist Kreaturen des Hofes, vergeudet wurden. Das Volk nahm beim Ausbruch der Revolution schreckliche Rache; nur wenige G. retteten Leben und Vermögen. Die Nationalversammlung hob 1790 die Einrichtung auf.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 7. Leipzig 1907, S. 553.
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