Gepäckwagen

[618] Gepäckwagen (Packwagen), die zur Beförderung der nicht in die Personenwagen mitgenommenen Gepäckstücke (s. Gepäck) dienenden Wagen. Meistens enthalten sie einen Aufenthaltsraum für den Zugführer und den Packmeister, in der Regel auch einen besondern Raum zur Unterbringung von Hunden, oft auch einen Abort.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 7. Leipzig 1907, S. 618.
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