Gesellschaftsrechnung

[722] Gesellschaftsrechnung (Repartitionss- oder Verteilungsrechnung), das Verfahren zur Verteilung einer gegebenen Größe S nach gegebenen Verhältnissen. Sind a, b, c... die gegebenen Verhältniszahlen, aus denen man einen etwa vorhandenen gemeinsamen Faktor zweckmäßigerweise entfernt hat, und ist 8 ihre Summe, so sind die Teile a/s S, b/s S, c/s S,... Gesetzt, ein Geschäftsgewinn von 2100 Mk. sei unter drei Geschäftsteilhaber zu verteilen, die sich mit 1000, 2500 und 3500 Mk. beteiligt haben, so kürzt man diese drei Zahlen mit 500 und erhält die Verhältniszahlen 2, 5, 7, deren Summe s = 14 ist; daher erhält der erste 2/14. 2100 = 300 Mk., der zweite 5/14. 2100 = 750 Mk. und der dritte 7/14. 2100 = 1050 Mk.

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Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 7. Leipzig 1907, S. 722.
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