[805]Gewichtsnota, die Spezifikation des Gewichts der einzelnen Stücke einer Warensendung. Sie wird, um auf der Faktur die Übersicht nicht zu stören, am Ende und auf der Rückseite derselben oder auf einem besondern Blatt ausgestellt.
Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 7. Leipzig 1907, S. 805.