[724] Spezifikation (lat.) nennt man die Aufzählung von Einzelheiten, die ein Ganzes bilden, in der Rechtssprache aber die Anfertigung einer neuen Sache durch Verarbeitung oder Umbildung fremder Stoffe (s. Eigentum, S. 443 am Schlusse). Spezifikationskauf, s. Kauf, S. 763, und Handelskauf.