Glückshafen

[52] Glückshafen (Glückstopf), ein bauchiges, die Lose für kleinere Stadt- und Marktlotterien enthaltendes Gefäß, mit so engem Halse, daß man die Lose beim Hineingreifen nicht sehen kann. Gleichem Zwecke dient ein Glückssack, daher die Redensart: in den G. greifen. Der G. kam im 15. Jahrh. aus Italien nach Deutschland, zunächst zugunsten der öffentlichen Schießen, denen der Gewinn zufiel. Später benutzten ihn Privatpersonen (Glückshafner), um sonst unverkäufliche Sachen abzusetzen. Heute werden derartige Lotterien nur für gemeinnützige oder wohltätige Zwecke zugelassen. Vgl. Tombola.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 8. Leipzig 1907, S. 52.
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