Grenzabstand

[278] Grenzabstand, der Zwischenraum zwischen einem Bauwerk, Bäumen, Gesträuchen etc. auf dem einen Grundstück und der Grenze des Nachbargrundstückes. Der einzuhaltende G. beträgt je nach der Höhe der betreffenden Anlage an der Grenze 0,5–4 m.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 8. Leipzig 1907, S. 278.
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