[281] Grenzverkehr heißt der Warenverkehr zwischen dem Grenzbezirk (s. Binnenlinie) und dem Zollausland, dem im Zollwesen gewisse Erleichterungen zugestanden werden; kleiner G. (Kleinigkeitsverkehr) ist derjenige G., welcher die den gewöhnlichen Bedürfnissen der Grenzbewohner dienenden Wirtschaftsgegenstände umfaßt.