Großwesir

[428] Großwesir (bei den Türken Vesiri-Aasam oder Sadr-Aasam), im türkischen Reich der erste Staatsbeamte; er ist Präsident des Ministeriums, leitet die Staatsangelegenheiten und bewahrt die kaiserlichen Siegel, die ihm bei seiner Ernennung von einem Palastbeamten überbracht und bei seiner Absetzung wieder abgenommen werden.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 8. Leipzig 1907, S. 428.
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