[428]Großwürdenträger heißen die obersten Würdenträger eines Staates, die der ersten Rangklasse ange hören. Die G. der katholischen Kirche sind die höchsten Geistlichen, also Kardinäle, Erzbischöfe und Bischöfe.
Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 8. Leipzig 1907, S. 428.